Blog

Arzthaftung bei Behandlungsfehlern

Arzthaftung: Was es heißt, Opfer eines Behandlungsfehlers zu sein.

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

Da liegt man nun im Krankenbett und hat das unbestimmte Gefühl, dass da irgendwas nicht stimmen kann. Der Schmerz will einfach nicht verschwinden, die Pillen helfen nicht und der Arzt sagt, man müsse nur noch etwas Geduld haben. Da auch Geduld nicht hilft, fühlt der Patient sich irgendwie schuldig. Er wird zum Opfer.

Das Gefühl, ein Opfer zu sein, kennt wohl jeder Mensch, zumindest aus der Kindheit. Opfer zu werden können sie nicht immer verhindern. Was Sie jedoch in Ihrer Macht haben ist, wie Sie darauf reagieren, sowohl mittels Ihrer Einstellung, als auch Ihres Verhaltens. Das bedeutet: Opfer zu bleiben steht in Ihrer Macht und somit auch, kein Opfer zu bleiben. Denn dem Opfer steht ein Schuldiger gegenüber und bei Behandlungsfehlern gibt es rechtliche Möglichkeiten, den Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen.

Von Arzthaftung hat man als Patient ja schon mal was gehört, insbesondere dass die Erfolgsaussichten gering und das Verfahren teuer sein sollen. Also lässt man es auf sich beruhen und hofft auf Besserung.

Zum Anwalt für Medizinrecht geht man erst, wenn man etwas von bevorstehender Verjährung mitbekommt. Dann wird einem plötzlich klar, dass man sich ein Leben lang ärgern wird, wenn man einen Behandlungsfehler vermutet, aber nicht versucht hat, Ansprüche wegen Arzthaftung geltend zu machen. Zumindest will man andere Patienten davor schützen, dass ihnen der gleiche Behandlungsfehler widerfährt.

Hektisch wird der erste Anwalt für Patienten beauftragt, der sich im Internet findet. Erst danach stellt sich heraus, dass der Ansprechpartner vor Ort gar kein Arzthaftungsrecht macht. Etwas mehr Zeit für die Suche nach einem geeigneten Spezialisten für Arztfehler, dessen Kanzlei wirklich nur die Patientenseite vertritt, wäre also besser gewesen.

Dann fragt der Anwalt nach Beweisstücken. Man erinnert sich: Es gab doch mal ein Foto von der Schwellung, die so geschmerzt hat. Aber das Handy ist längst kaputt, das Foto ist nicht mehr abrufbar und nun….?

Also besser nochmal zurück auf Anfang:

Da liegt man nun im Krankenbett und hat das unbestimmte Gefühl, dass da irgendwas nicht stimmen kann…..Ob das wohl Arzthaftung ist ?

Empfehlung aus meiner Erfahrung als Anwältin für Arzthaftungsrecht in Leipzig:

  • Im Kalender notieren, woraus dieses unbestimmte Gefühl resultiert und weshalb es ein ärztlicher Kunstfehler sein könnte

  • Beweisfotos machen oder besser noch, von einem Familienmitglied machen lassen und sicher abspeichern, z.B. auf Speicherkarte der Kamera oder bei Handyfotos kostenlose Apps zum Hochladen nutzen, wie Foto auf ITunes oder Google Fotos, dann haben Sie Ihre Beweisfotos auch dann noch, wenn Ihr Handy längst den Geist aufgegeben hat

  • Familienmitglieder bitten, sich ebenfalls Notizen zu machen

  • Zeugen gleich fragen, ob sie das Behandlungsergebnis auch merkwürdig finden und um Name, Vorname und Adresse bitten

Weitere ausführliche Informationen zu den empfohlenen Sofortmaßnahmen hatte ich bereits im Beitrag Wenn ich einen Behandlungsfehler vermute - wie dokumentiere ich den Ablauf richtig? zusammengefasst.

Gleichzeitig sollte zeitnah eine Ablaufschilderung in Stichpunkten unter Nennung von Datum und Uhrzeit des jeweiligen Vorfalls geschrieben werden, damit der auf Arzthaftung spezialisierte Patientenanwalt auf diesem Weg eine gute und zutreffende Darstellung des Sachverhalts bekommt. Wenn dann der Anwalt nach Beweisstücken fragt, können auch welche vorgelegt werden.

Bitte vergessen Sie auch nicht, in gleicher Weise die Folgen des Behandlungsfehlers zu dokumentieren. Denn auch der eingetretene Schaden muss bei Ärztepfusch nachgewiesen werden, bevor dafür Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangt werden kann.

Vor der vielfach beschriebenen späteren Ergänzung oder Verfälschung der Behandlungsdokumentation braucht der Patient sich auch nicht fürchten, wenn er schon gleich beim ersten unbestimmten Gefühl eines möglichen Behandlungsfehlers  ein Foto von diesen Unterlagen gemacht oder eine Kopie davon angefordert hat. Bitte auch den Aufklärungsbogen kopieren und beim Aufklärungsgespräch um eine Kopie der handschriftlichen Anmerkungen des Arztes zum Inhalt des Gesprächs bitten. Worauf es beim Thema Aufklärung ankommt und wie der Patient zur Untermauerung der Aufklärungsrüge beitragen kann, dazu finden Sie hier vertiefende Informationen: Fehlerhafte Aufklärung beim Arzt = Anspruch auf Schmerzensgeld?

Gegen das Kostenrisiko hilft der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Denn Arzthaftung gehört zum Zivilrecht und wird von jeder allgemeinen Rechtsschutz-Police erfasst, vorausgesetzt, die Versicherung besteht schon mindestens 3 Monate vor dem Eintritt des Behandlungsfehlers. Hektik bei der Anwaltssuche muss bei guter Vorbereitung auch nicht sein.

Ergebnis, wenn alle Tipps befolgt wurden:

Eine gute Sammlung an Beweisen, Zeugen und zeitnahen Tagebucheintragungen verbessert die Erfolgsaussicht im Arzthaftungsprozess erheblich. Als Opfer eines Behandlungsfehlers fühlt man sich dann immer noch vom Leben gestraft. Aber es tut gut, zu wissen, dass man sein Möglichstes getan hat, um selbst zu einem angemessenen Ausgleich zu gelangen und andere Patienten vor ähnlichen Schäden zu bewahren.

Gehen Sie als Opfer in die Offensive, es lohnt sich!

Wir sind für Sie da

Montag bis Donnerstag:
09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 Uhr - 14:00 Uhr

Anwaltstermine nach Vereinbarung

Social Media

Anschrift

Dr. jur. Cornelia Grüner
Rechtsanwältin
Nikolaistraße 53
04109 Leipzig

Telefon: 0341 - 4 79 18 98
Telefax: 0341 - 4 79 18 74

info@medizin-recht-leipzig.de
info@familien-recht-leipzig.de
info@scheidung-recht-leipzig.de
info@ra-gruener-leipzig.de
info@kanzlei-gruener.com