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Anwaltsstelle in Leipzig

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Wir suchen Rechtsanwalt (m/w/d) in Bürogemeinschaft - Dr. Cornelia Grüner Anwaltskanzlei

Wir sind eine etablierte Anwaltskanzlei mitten im Zentrum von Leipzig, die im Arzthaftungsrecht ausschließlich für Patienten tätig ist. Aktuell sind wir auf der Suche nach Berufskollegen, die uns beim Ausbau eines Kompetenzzentrums für Patientenrecht im Rahmen einer Bürogemeinschaft unterstützen möchten.

Wer Interesse hat oder jemanden kennt, der jemand kennt, der Interesse haben könnte, dem steht Rechtsanwältin Dr. Grüner gern für erste Informationen unter Tel.: 0341-4791898 zur Verfügung.

Arzthaftung

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Da liegt man nun im Krankenbett und hat das unbestimmte Gefühl, dass da irgendwas nicht stimmen kann. Der Schmerz will einfach nicht verschwinden, die Pillen helfen nicht und der Arzt sagt, man müsse nur noch etwas Geduld haben. Da auch Geduld nicht hilft, fühlt der Patient sich irgendwie schuldig. Er wird zum Opfer.

Diplodie

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Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage, wann eine fehlerhafte ärztliche Aufklärung zur Haftung führt und gibt Tipps für Patienten, als Entscheidungshilfe ob die Aufklärung  im konkreten Fall fehlerhaft gewesen sein kann. Zudem gibt es Hinweise dazu, welche Angaben zum Sachverhalt für den Anwalt wichtig sind, damit er  die Aufklärungsfehler in der Klageschrift nachvollziehbar darlegen kann.

Im Vorfeld habe ich in sozialen Netzwerken nachgefragt, was zum Thema Arzthaftung als Blogbeitrag interessant wäre. Auf Google Plus kam die Frage nach einem Anspruch auf die vollständige Behandlungsdokumentation und den Gebühren dafür. Auch diese Frage wird im Folgenden beantwortet.

Doch zunächst:

Diagnosefehler

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Die Rechtsprechung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Diagnosefehler nur zurückhaltend als Behandlungsfehler gewertet werden dürfen, beispielsweise nur dann, wenn die falsche Diagnose eine unvertretbare Fehlleistung darstellt. Dies wird damit begründet, dass nach der Schilderung des Patienten und durchgeführten Untersuchungen eine Abgrenzung oft schwierig ist, weil die erhobenen Befunde durchaus verschiedene Ursachen haben können.

Anders werden Befunderhebungsfehler beurteilt. Diese führen deutlich häufiger zur Arzthaftung.

Welche Fehldiagnosen und falsche Reaktionen auf erhobene Befunde als Behandlungsfehler anerkannt wurden, sehen Sie an den folgenden Beispielen aus meiner Anwaltskanzlei:

Behandlungsfehler-Dokumentation

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Die Statistik des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) für 2015 spricht von ca. 14.800 Behandlungsfehlervorwürfen. Die festgestellte Anzahl der Fehler lag bei rund 4000 Fällen. Die Behandlungsfehlerstatistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für 2015 weist etwas mehr als 7200 Sachentscheidungen auf. Davon wurde in ca 2100 Fällen ein Behandlungsfehler festgestellt. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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