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Behandlungsfehler

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Die effektive Vorbereitung des Verfahrens im Arzthaftungsrecht beginnt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, idealerweise bereits bei der Beweissicherung in der Klinik. Die Erfahrung bei der Vertretung von Patienten in Arzthaftungsprozessen zeigt, dass oftmals gefährliches Halbwissen im Zusammenhang mit sogen. Ärztepfusch besteht, welches im ungünstigsten Fall zum vermeidbar negativen Ausgang des Prozesses führt.

Nachfolgend daher einige der häufigsten Irrtümer im Zusammenhang mit einem Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler und Handlungsempfehlungen für Patienten:

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